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Tel. +49 (0) 2902 9792-50

jobs(at)on-light-jobs.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Schaltung von Anzeigen auf dem Stellenportal www.ON-LIGHT-jobs.com

Betreiber

Mues + Schrewe GmbH
Werbeagentur

Kreisstraße 118
59581 Warstein-Suttrop
Telefon 02902 9792-25
Telefax 02902 9792-10

info(at)mues-schrewe.de
www.mues-schrewe.de

Geschäftsführende Gesellschafter:
Jürgen Mues und Bernd Schrewe

Eingetragen beim Amtsgericht Arnsberg,
HRB 8092

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 257496854

Vertrieb

ON-LIGHT| Licht im Netz®
Manfred Kunath
Moritz-Walther-Weg 3
D-67365 Schwegenheim
Germany

Telefon: +49 6344 94324-20
Telefax: +49 6344 94324-21
Mobil: +49 178 7997555
Mobil: +66 80 8471680
E-Mail: info(at)on-light.de
Web: www.on-light.de

§ 1 Vertragsgegenstand


Gegenstand des Vertrags ist die Schaltung von Stellenanzeigen für Fachkräfte und Spezialisten im Lighting-Business. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden. Die Schaltung von Anzeigen durch Privatpersonen ist ausgeschlossen. Stellenanzeigen werden auf der Website www.ON-LIGHT-jobs.com veröffentlicht. Außerdem werden Stellenanzeigen über das angeschlossene Partnernetz, z.B. on-light.de, verbreitet. Die Verbreitung außerhalb von www.ON-LIGHT-jobs.com ist nicht Vertragsbestandteil einer Anzeigenschaltung. Eine Veröffentlichung außerhalb des Stellenportals liegt im Einfluss der jeweiligen Betreiber selbst.

§ 2 Vertragsschluss


Der Vertrag kommt mit Auftragserteilung des Kunden per E-Mail, Telefon oder Fax zustande. Die Annahme des Auftrags äußert sich in der Freischaltung einer Anzeige nach Freigabe des Kunden. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich dokumentiert worden sind.

§ 3 Leistungsbeschreibung


Aufgrund dieses Vertrags verpflichtet sich die Mues + Schrewe GmbH zur Veröffentlichung der vom Kunden freigegebenen Stellenanzeige für eine in der Auftragsbestätigung vereinbarte Laufzeit auf www.ON-LIGHT-jobs.com. Ein Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden. Der Kunde erteilt mit Vertragsabschluss die Genehmigung, dass eine Stellenanzeige auch über weitere Kanäle (angeschlossene Partner und deren Medien sowie Social-Media-Kanälen wie Facebook, XING, Twitter, u.a.) des Betreibers verbreitet werden dürfen. Eine Pflicht zur Verbreitung durch die Partner besteht nicht, sondern liegt im Verantwortungsbereich des jeweiligen Partners.

§ 4 Beginn der Veröffentlichung - Erfüllung der vertraglichen Leistung


Der Beginn der Veröffentlichung und somit die Erfüllung der vertraglichen Leistung für den Auftraggeber erfolgt zum schriftlich vereinbarten, in der Auftragsbestätigung dokumentierten Zeitpunkt. Ist kein Zeitpunkt in dieser Weise vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung unverzüglich nach Abschluss des Anzeigenvertrages. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, zur Veröffentlichung im Internet geeigneter Anzeigenmittel oder von Unterlagen und Daten, aus denen eine Anzeige gestaltet und im Internet veröffentlicht werden kann.

§ 5 Leistungsvergütung


Der jeweils gültige Anzeigenpreis kann der Website entnommen werden. Sonderaktionen und damit verbundene Aktionspreise können ohne Angabe von Gründen vorzeitig beendet werden. Zusätzlich beauftragte Leistungen werden laut Preisangaben abgerechnet. Ausschlaggebend ist der Preis, der dem Kunden in einer Auftragsbestätigung genannt wird. Eine Gewährung von Sonderkonditionen liegt im Ermessen des Portalbetreibers. Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich der aktuell gültigen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungslegung.

§ 6 Kostenregelung und Zahlungsvereinbarungen


Die Rechnung wird in der Regel sofort nach Veröffentlichung der Anzeige fällig, spätestens aber mit der Zustellung auf dem Postweg oder auf Wunsch per E-Mail. Das Zahlungsziel beträgt 7 Tage nach Erhalt der Rechnung. Bei Zahlungsverzug ist die Mues + Schrewe GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe von 10 % über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank sowie die Einbringungskosten zu berechnen. Zudem ist die Mues + Schrewe GmbH dazu berechtigt Mahnkosten zu erheben. Gerät der Kunde gegenüber der Mues + Schrewe GmbH in Zahlungsverzug, so ist der Betreiber berechtigt, auch teilweise erbrachte Leistung zurückzunehmen und vom Vertrag zurückzutreten.

Eine Zahlung per Überweisung aus dem Ausland akzeptiert die Mues + Schrewe GmbH nur bei gleichzeitiger Übernahme aller anfallenden Bankgebühren seitens des Kunden.

§ 7 Grundlagen der Zusammenarbeit


7.1
Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind unübertragbar und nicht abtretbar. Eine Vertragsübernahme durch Dritte bedarf der Zustimmung der Mues + Schrewe GmbH.

7.2
Der Kunde stimmt zu, dass sowohl die Mues + Schrewe GmbH als auch gemeinsame Vertriebspartner ihn auch nach Ablauf des Vertrages sowohl telefonisch, als auch per E-Mail, postalisch oder per Fax kontaktieren und über ihre Leistungen informieren dürfen. Dieses Einverständnis kann er jederzeit schriftlich gegenüber der Mues + Schrewe GmbH mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

7.3
Die Mues + Schrewe GmbH behält es sich vor, Aufträge nicht auszuführen oder bereits veröffentlichte Anzeigen wieder zu entfernen, soweit die Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, Rechte Dritter, behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen („unzulässige Inhalte“). Das Gleiche gilt, soweit im Auftrag des Kunden weiterführende Verlinkungen gesetzt werden, die unmittelbar oder mittelbar auf Webseiten mit unzulässigen Inhalten führen. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt. Sollte die Mues + Schrewe GmbH wegen unzulässiger Inhalte oder sonstiger Gesetzesverstöße in Anspruch genommen werden, die vom Kunden zu vertreten sind, stellt der Kunde die Mues + Schrewe GmbH auf erstes Anfordern frei und umfasst die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.

7.4
Die Mues + Schrewe GmbH ist berechtigt, zur Auftragserfüllung Erfüllungsgehilfen einzuschalten.

7.5
Der Kunde gewährleistet gegenüber der Mues + Schrewe GmbH, dass alle zur Verfügung gestellten Inhalte oder auch Teile davon frei von den Rechten Dritter sind. Der Kunde wird der Mues + Schrewe GmbH bei einer Rechteverletzung entstehende Schäden ersetzen.

7.6
Insbesondere gilt für Anzeigen:

  • Die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) müssen eingehalten werden. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, so gelten die Inhalte als unzulässige Inhalte.
  • Die Inhalte müssen sich auf eine freie Position oder Tätigkeit beziehen. Unzulässig ist ferner Werbung für die Teilnahme an illegalen Strukturvertrieben (§ 16 UWG) .
  • Wird eine selbstständige Tätigkeit oder freie Mitarbeit ausgeschrieben (z.B. freie Handelsvertreter), so muss diese deutlich als solche im Text beschrieben und erkennbar sein.
  • Stellentitel und Aufgabenbeschreibung müssen korrekt bezeichnet und dürfen nicht irreführend oder missverständlich sein.
  • Sammelanzeigen mit mehreren Stellenpositionen sind zu vermeiden und können nur nach Rücksprache und einem Preisaufschlag umgesetzt werden
  • Websites, die zur Verlinkung benannt werden, müssen den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen. Insbesondere müssen diese ein Impressum aufweisen, das den aktuellen gesetzlichen und den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen entspricht.
  • Sind vom Bewerber Vorleistungen oder finanzielle Eigeninvestitionen zu erbringen, so müssen diese deutlich exponiert im Text dargestellt werden.



§ 8 Urheberrechte


8.1
Sämtliche auf dem Internetportal unter www.ON-LIGHT-jobs.com veröffentlichen Stellenanzeigen unterliegen dem Urheberrecht der Mues + Schrewe GmbH. Sämtliche Inhalte dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Mues + Schrewe GmbH von anderen übernommen und anderweitig verwendet werden. Die Mues + Schrewe GmbH ist nicht verantwortlich für Inhalte der Partner und deren Seiten. Fremde Inhalte sind deutlich mit der dazugehörigen Domain, z.B. www.on-light.de, gekennzeichnet.

8.2
Der Kunde trägt für die veröffentlichten Anzeigen die alleinige inhaltliche, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm zur Verfügung gestellten Texte, Bilder und Links.

§ 9 Gewährleistung und Haftung


9.1
Mängelansprüche bestehen weder bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, noch bei nur unerheblicher Beeinträchtigung von der Brauchbarkeit. Mängel sind unverzüglich durch den Kunden schriftlich anzuzeigen und zu rügen, spätestens aber sieben Tage nach Einstellung der Inhalte ins Internet. Die Mues + Schrewe GmbH leistet Mängelhaftung zunächst durch Nacherfüllung im Sinne einer Laufzeitenverlängerung. Erst wenn diese fehlschlägt, kann der Kunde eine Minderung verlangen oder ein Rücktrittsrecht für einzelne Leistungen geltend machen.

9.2
Die Mues + Schrewe GmbH haftet nicht für Inhalte, die ihr der Kunde zur Verfügung gestellt hat.

§ 10 Datenschutz/Geheimhaltung


10.1
Mit Annahme des Dienstleistungsangebots wird parallel die beidseitige Beachtung aller anwendbarer Datenschutzgesetze vereinbart. Diese Verpflichtung endet nicht mit der Beendigung des Vertrages.

10.2
Der Kunde/Websitebenutzer wird hiermit gemäß Datenschutzgesetz davon unterrichtet, dass die Mues + Schrewe GmbH seine Daten speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet. Für Akquisitions- und Vertriebszwecke ist eine Verwendung dieser Daten von on-light.de – Licht im Netz® als beauftragte Vertriebsorganisation möglich.

10.3
Der Auftraggeber/Leistungsempfänger wird hiermit unterrichtet, dass die Mues + Schrewe GmbH seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertrags- und Akquisitionszwecke maschinell verarbeitet. (Hinweis nach §33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz).

§ 11 Abmahnung, gerichtliche oder behördliche Entscheidung


11.1
Ist der Kunde wegen eines auf www.on-light-jobs.com veröffentlichten Produkts abgemahnt worden, hat er bereits eine Unterlassungserklärung bezüglich bestimmter Inhalte abgegeben oder wurde eine folgende einstweilige Verfügung, ein Urteil oder eine sonstige juristische bzw. gerichtliche Entscheidung oder behördliche angeordnete Verfügung erteilt bzw. zugestellt, so ist der Kunde verpflichtet, die Mues + Schrewe GmbH unverzüglich schriftlich darüber zu informieren.

§ 12 Laufzeit


12.1
Der Vertrag tritt in Kraft, wenn die Mues + Schrewe GmbH die Stellenanzeige des Kunden veröffentlicht. Er endet in der Regel nach 6 Wochen, wenn nicht anders vereinbart. Ab diesem Zeitpunkt ist die Mues + Schrewe GmbH nicht mehr zur Darstellung der Anzeige auf www.on-light-jobs.com verpflichtet.

12.2
Vereinbarte Leistungen oder auch Teile davon können nur innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit abgerufen werden. Mit Ablauf der vertraglich zugesicherten Laufzeit erlischt das Recht des Kunden auf Abruf von noch nicht geltend gemachten Leistungsansprüchen.

§ 13 Aufbewahrung von Vorlagen – Archivierung von Anzeigen


13.1 Von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vorlagen für die Anzeigenerstellung sind von der Mues + Schrewe GmbH nur auf besondere schriftliche Anforderung des Auftraggebers an diesen zurückzusenden. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Beendigung des Anzeigenvertrages.

13.2 Die Mues + Schrewe GmbH ist nicht verpflichtet, nach Beendigung des Anzeigenvertrages die geschaltete Anzeige aufzubewahren.


§ 14 Schlussbestimmungen


14.1
Für den Vertrag und seine Auslegung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird als Gerichtsstand Arnsberg vereinbart.